Gesuch einreichen

Aussicht auf Förderung haben nur Projekte, die sowohl die inhaltlichen als auch die formalen Rahmenbedingungen der ZSIG erfüllen. Bitte konsultieren Sie vor Projekteingabe unsere Förderrichtlinien und Nutzungsbedingungen und verwenden Sie das Gesuchsformular.

Förderrichtlinien

Ausgangslage

A. Die ZSIG ist ein nicht kommerziell ausgerichteter Verein aktiver und ehemaliger Unternehmen der zürcherischen Seidenindustrie. Sie wurde 1854 gegründet und ist damit einer der ältesten Wirtschaftsverbände der Schweiz.

B. Die ZSIG fördert freiwillig qualitativ hochstehende Projekte mit Bezug zur Zürcher Seidenindustrie, insbesondere um Wissen im Bereich von Seide und Design für nachfolgende Generationen zu erhalten und nutzbar zu machen.

C. Aussicht auf Förderung haben nur Projekte, die sowohl die inhaltlichen als auch die formalen Rahmenbedingungen der ZSIG erfüllen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

1. Inhaltliche Rahmenbedingungen 

Die eingereichten Projekte müssen Bezüge aufweisen zu den drei Themenschwerpunkten der ZSIG: Zürich, Seide und Industrie.

Zürich: Dank günstiger Rahmenbedingungen im Kanton Zürich konnte sich die Seidenindustrie im 19. Jahrhundert zu einem der wichtigsten Sektoren der schweizerischen Volkswirtschaft entwickeln. Stadt und Kanton Zürich bleibt die ZSIG daher bei der Projektförderung bis heute verbunden.

Seide: Im 19. und 20. Jahrhundert exportierten Zürcher Firmen modische Seidenstoffe in die ganze Welt. Nach der Schliessung der meisten Webereien fördert die ZSIG heute insbesondere den Erhalt und die Erforschung der Archive der Zürcher Seidenindustrie, die Wissensvermittlung rund um die Seide als facettenreiches Kulturgut sowie den Erhalt des Seidenbaus in Europa.

Industrie: Als einer der ältesten Industrieverbände der Schweiz fördert die ZSIG insbesondere innovationsorientierte Forschung und Entwicklung im Bereich von Seide und Design sowie Projekte, die das Designerbe der Zürcher Seidenindustrie als Inspirationsquelle für zeitgenössisches Designschaffen nutzbar machen.

2. Formale Rahmenbedingungen

2.1 Gesuche haben mindestens folgende Elemente zu umfassen:

  1. Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuchformular.
  2. Cover Letter mit Angaben zu den Projektinhalten und -zielen (max. 1 A4-Seite).
  3. Projektbeschrieb mit detaillierten Angaben zu folgenden Punkten:
    • Projektträgerschaft
    • Thema
    • Ziele
    • Zeitplan 
  4. Budget mit detaillierten Angaben zu folgenden Punkten:
    • Ausgaben
    • Finanzierungsplan (inklusive Eigenleistungen, geplante Einnahmen sowie Angaben zu allfälligen weiteren Fördergesuchen)

2.2 Maximale Seitenzahl der Gesuchsunterlagen, d.h. Cover Letter, Projektbeschrieb, Budget, Zeit- und Finanzierungsplan: 12 Seiten.

2.3 Gesuche sind in elektronischer Form einzureichen: projects@zsig.ch

3. Prüfung von Gesuchen und Entscheid

3.1 Gesuche können jederzeit eingereicht werden.

3.2 Gesuche werden zu gegebener Zeit behandelt, in der Regel innerhalb von vier Monaten. Es besteht kein Anspruch auf eine vorzeitige Behandlung.

3.3 Der Entscheid der ZSIG ist endgültig.

3.4 Es besteht kein Anspruch auf eine Begründung des Entscheids.

4. Abschluss einer Projektförderungsvereinbarung

4.1 Der Entscheid der ZSIG steht unter dem Vorbehalt, dass zwischen der Projektträgerschaft und der ZSIG eine schriftliche Förderungsvereinbarung über den zweckgebundenen Förderbetrag abgeschlossen wird.

4.2 In der Förderungsvereinbarung sind insbesondere die inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Aspekte der Projektförderung zu regeln.

4.3 Das Budget und der Zeitplan gemäss Förderungsvereinbarung sind verbindlich. Die Projektträgerschaft ist verpflichtet, das Projekt möglichst nahe an der ursprünglichen Kostenschätzung und am ursprünglichen Zeitplan abzuschliessen.

4.4 Ein Förderbetrag versteht sich inklusive einer ggf. durch die Projektträgerschaft zu entrichtenden MwSt. Die Nachfinanzierung eines Projektes ist ausgeschlossen.

4.5 Innerhalb von sechs Monaten nach Projektabschluss hat die Projektträgerschaft einen inhaltlichen und finanziellen Schlussbericht mit maximal 10 Seiten Umfang zu erstellen und der ZSIG in elektronischer Fassung (PDF) zu übermitteln. Der Schlussbericht enthält insbesondere Angaben zum Projektverlauf, zur Einhaltung des Zeitplans, zu den involvierten und mit dem Projekt erreichten Personen sowie zu den Rahmenaktivitäten. Der Schlussbericht umfasst auch eine Schlussrechnung auf der Grundlage des eingereichten Budgets, welche die ZSIG zu Revisionszwecken verwenden kann. Die Projektträgerschaft verpflichtet sich, der ZSIG auf Verlangen die Originalbelege zu den Abrechnungspositionen gemäss Schlussrechnung zugänglich zu machen. Falls die Projektträgerschaft die entsprechenden Belege nur elektronisch aufbewahrt, genügt eine Übermittlung der Belege an die ZSIG in elektronischer Form. Der Schlussbericht wird ergänzt mit dokumentierendem Bildmaterial in publikationsgeeigneter Auflösung sowie, falls vorhanden, einem Medienspiegel.

4.6 Vor Abschluss einer schriftlichen Förderungsvereinbarung bestehen für die ZSIG keine Pflichten gegenüber der Projektträgerschaft.